Der bauliche Brandschutz beinhaltet Begriffe wie Brandverhalten, Brandwiderstandsklassen, Brandabschnitte, Brandschutztüren, Brandwände, Fluchtwegplanung etc.
Unter den Gebäudetechnischen- und Anlagentechnischen Brandschutz fallen unter anderem Anlagen wie Löschwasserbevorratung, Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerlöscher, Wandhydranten, Steigleitungen.
Der Punkt Organisatorischer Brandschutz umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Erstellung von Alarm- und Brandschutzplänen aber auch die Schulung im Umgang mit brennbaren Stoffen sowie das Verhalten bei Brandausbruch.
Aufgaben hinsichtlich gewerblicher Betriebsanlagen und baulicher Anlagen sowie von Veranstaltungen im Rahmen gewerbebehördlicher Verfahren, baubehördlicher Verfahren und veranstaltungspolizeilicher Verfahren, Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen auf die Einhaltung behördlicher Auflagen und auf brandschutztechnische Mängel.
Durchführung des Betriebsbrandschutzes insbesondere Mitarbeit beim Aufbau der betrieblichen Brandschutzorganisation in Großobjekten und Betrieben, Zusammenarbeit mit den Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung der Alarmorganisation, Brandschutzordnung sowie der Brandschutzpläne, Schulung von Brandschutzbeauftragten und Arbeitnehmern.
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