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Probefeuerwehrmann (PFM)
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Voraussetzung:
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:
- Vollendetes 15. Lebensjahr
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Feuerwehrmann (FM)
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Voraussetzung:
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:
- Absolvierung für die Zulassung zum Modul Abschluss Truppmann
erforderlichen Grundausbildung laut Ausbildungsnachweis
für die Grundausbildung
- 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (6 Monate für ehemalige
Mitglieder der Feuerwehrjugend)
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Oberfeuerwehrmann (OFM)
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Voraussetzung:
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:
- Abschluss Truppmann
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Hauptfeuerwehrmann (HFM)
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Voraussetzung:
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:
- Abschluss Truppmann
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Löschmeister (LM)
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Voraussetzung:
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:
- Abschluss Truppmann
- 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Zugtruppkommandant oder Kommandant einer Gruppe:
- Abschluss Führungsstufe 1
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeisters:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Fahrmeister
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeisters:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Zeugmeister
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrjugendführer:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Abschluss Feuerwehrjugendführer
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Oberlöschmeister (OLM)
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Voraussetzung:
Zugtruppkommandant oder Kommandat einer Gruppe:
- Abschluss Führungsstufe 1
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeisters:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Fahrmeister
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeisters:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Zeugmeister
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Feuerwehrjugendführer:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Abschluss Feuerwehrjugendführer
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
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Hauptlöschmeister (HLM)
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Voraussetzung:
Zugtruppkommandant oder Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Führungsstufe 1
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeisters:
- Abschluss Gruppenkommandant
- Modul Fahrmeister
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeisters:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Modul Zeugmeister
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Feuerwehrjugendführer:
- Abschluss Führungsstufe 1
- Abschluss Feuerwehrjugendführer
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
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Brandmeister (BM)
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Voraussetzung:
Kommandant eines Zuges oder Feuerwachekommandant:
- Führungsstufe 2
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Fahrmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Fahrmeister
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Zeugmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Zeugmeister
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Oberbrandmeister (OBM)
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Voraussetzung:
Kommandant eines Zuges oder Feuerwachekommandant:
- Führungsstufe 2
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Fahrmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Fahrmeister
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Zeugmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Zeugmeister
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
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Hauptbrandmeister (HBM)
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Voraussetzung:
Kommandant eines Zuges:
- Führungsstufe 2
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Ausbilder in der Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrausbilder
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Fahrmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Fahrmeister
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Zeugmeister:
- Führungsstufe 2
- Modul Zeugmeister
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
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Brandinspektor (BI)
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Voraussetzung:
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrwachekommandant eines abgesetzten Zuges:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Oberbrandinspektor (OBI)
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Voraussetzung:
Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Hauptbrandinspektor (HBI)
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Voraussetzung:
Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Unterabschnittsfeuerwehrkommandant:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Abschnittsbrandinspektor (ABI)
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Voraussetzung:
Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter:
- Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Brandrat (BR)
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Voraussetzung:
Abschnittsfeuerwehrkommandant
- Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Brandrat (BR)
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Voraussetzung:
Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Oberbrandrat (OBR)
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Voraussetzung:
Bezirksfeuerwehrkommandant
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Landesfeuerwehrrat (LFR)
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Voraussetzungen:
Feuerwehrviertelvertreter:
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Vorsitzender eines Ausschusses:
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ LFV:
- Höhere Führungsausbildung 3
- Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)
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Voraussetzung:
Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter:
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Landesbranddirektor (LBD)
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Voraussetzung:
Landesfeuerwehrkommandant:
- Höhere Führungsausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Verwaltungsmeister (VM)
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Voraussetzungen:
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
oder
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Oberverwaltungsmeister (OVM)
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Voraussetzungen:
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
oder
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Modul Verwaltungsdienst
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
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Hauptverwaltungsmeister (HVM)
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Voraussetzung:
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
oder
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:
- Modul Verwaltungsdienst
- 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder einer höherer Dienstgrad zusteht
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Verwalter (V)
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Voraussetzung:
Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht:
oder
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht:
oder
Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Oberverwalter (OV)
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Voraussetzung:
Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht:
oder
Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos:
oder
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnitssfeuerwehrkommandos:
oder
Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
oder
Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Hauptverwalter (HV)
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Voraussetzung:
Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:
- Modul Verwaltungsdienst
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
oder
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
oder
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos:
oder
Stellvertretender Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- Abschluss Feuerwehrkommandant
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Verwaltungsinspektor (VI)
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Voraussetzung:
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos:
oder
Stellvertretender Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Verwaltungsrat (VR)
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Voraussetzungen:
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:
- Modul Verwaltungsdienst
- Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Sachbearbeiter (SB)
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Vorausetzungen:
Sachbearbeiter in einer Feuerwehr:
- Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1
Fahrmeister:
oder
Gehilfe des Fahrmeisters:
Zeugmeister:
oder
Gehilfe des Zeugmeisters:
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Abschnittssachbearbeiter (ASB)
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Voraussetzungen:
Abschnittssachbearbeiter:
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Bezirkssachbearbeiter (BSB)
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Voraussetzungen:
Bezirkssachbearbeiter:
- Abgeschlossene Ausbildung gem. DA 5.5.1
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Feuerwehrtechniker (FT)
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Voraussetzung:
Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens:
- Abgeschlossenes Studium an einer höheren Technischen Lehranstalt, einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem technischen Fach, Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", "Dipl. Ing. FH" oder "Dipl. Ing."
- Führungsstufe 2
- Modul Gefahrenabwehr 1 oder
- Feuerpolizeiliche Beschau oder
- Brandschutztechnik oder
- Betriebsfeuerwehrkommandant oder
- Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des NÖ LFV
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Feuerwehrarzt (FA)
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Voraussetzung:
Arzt im Feuerwehrdienst
- Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur selbstständigen Berufsausübung
- Abschluss Truppmann
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Feuerwehrjurist (FJUR)
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Voraussetzungen:
Jurist im Feuerwehrdienst:
- Abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorrat der Rechtswissenschaften
- Abschluss Truppmann
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Feuerwehrkurat (FKUR)
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Voraussetzung:
Geistlicher im Feuerwehrdienst
- Katholischer oder Evangelischer Geistlicher oder Diakon
- Abschluss Truppmann
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Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)
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Voraussetzungen:
Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando:
- Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi
- Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
- Abschluss Truppmann
- Feuerwehrärztefortbildung
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)
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Voraussetzungen:
Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:
oder
Leiter des medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
- Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi
- Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
- Höhere Feuerwehrausbildung 3
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)
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Voraussetzungen:
Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
- Katholischer Geistlicher
- Abschluss Truppmann
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
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