Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren Niederösterreichs

Probefeuerwehrmann (PFM)

 

 

Voraussetzung:

Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:

  • Vollendetes 15. Lebensjahr

Feuerwehrmann (FM)

 

Voraussetzung:

Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:

  • Absolvierung für die Zulassung zum Modul Abschluss Truppmann
    erforderlichen Grundausbildung laut Ausbildungsnachweis
    für die Grundausbildung
  • 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (6 Monate für ehemalige
    Mitglieder der Feuerwehrjugend)

Oberfeuerwehrmann (OFM)

 

Voraussetzung:

Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:

  • Abschluss Truppmann
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

 

Voraussetzung:

Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:

  • Abschluss Truppmann
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Löschmeister (LM)

 

Voraussetzung:

Eingeteiltes Feuerwehrmitglied:

  • Abschluss Truppmann
  • 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Zugtruppkommandant oder Kommandant einer Gruppe:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeisters:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Fahrmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeisters:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Zeugmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrjugendführer:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Abschluss Feuerwehrjugendführer
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberlöschmeister (OLM)

 

Voraussetzung:

Zugtruppkommandant oder Kommandat einer Gruppe:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeisters:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Fahrmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeisters:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Zeugmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Feuerwehrjugendführer:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Abschluss Feuerwehrjugendführer
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Hauptlöschmeister (HLM)

 

Voraussetzung:

Zugtruppkommandant oder Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeisters:

  • Abschluss Gruppenkommandant
  • Modul Fahrmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeisters:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Zeugmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Feuerwehrjugendführer:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Abschluss Feuerwehrjugendführer
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Brandmeister (BM)

 

Voraussetzung:

Kommandant eines Zuges oder Feuerwachekommandant:

  • Führungsstufe 2
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Fahrmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Fahrmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Zeugmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Zeugmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandmeister (OBM)

 

Voraussetzung:

Kommandant eines Zuges oder Feuerwachekommandant:

  • Führungsstufe 2
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Fahrmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Fahrmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Zeugmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Zeugmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Hauptbrandmeister (HBM)

 

Voraussetzung:

Kommandant eines Zuges:

  • Führungsstufe 2
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Fahrmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Fahrmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Zeugmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Zeugmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Brandinspektor (BI)

 

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrwachekommandant eines abgesetzten Zuges:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandinspektor (OBI)

 

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptbrandinspektor (HBI)

 

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Unterabschnittsfeuerwehrkommandant:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Abschnittsbrandinspektor (ABI)

 

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter:

  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Brandrat (BR)

 

Voraussetzung:

Abschnittsfeuerwehrkommandant

  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Brandrat (BR)

 

Voraussetzung:

Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandrat (OBR)

 

Voraussetzung:

Bezirksfeuerwehrkommandant

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrrat (LFR)

 

 

Voraussetzungen:

Feuerwehrviertelvertreter:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Vorsitzender eines Ausschusses:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ LFV:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

 

Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)

 

Voraussetzung:

Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesbranddirektor (LBD)

 

Voraussetzung:

Landesfeuerwehrkommandant:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Verwaltungsmeister (VM)

 

Voraussetzungen:

Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

oder

Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberverwaltungsmeister (OVM)

 

Voraussetzungen:

Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

oder

Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Hauptverwaltungsmeister (HVM)

 

Voraussetzung:

Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

oder

Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder einer höherer Dienstgrad zusteht

Verwalter (V)

 

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht:

oder

Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht:

oder

Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberverwalter (OV)

 

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht:

oder

Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos:

oder

Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnitssfeuerwehrkommandos:

oder

Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

oder

Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptverwalter (HV)

 

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

oder

Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

oder

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos:

oder

Stellvertretender Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Verwaltungsinspektor (VI)

 

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos:

oder

Stellvertretender Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Verwaltungsrat (VR)

 

Voraussetzungen:

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Sachbearbeiter (SB)

 

Vorausetzungen:

Sachbearbeiter in einer Feuerwehr:

  • Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1

Fahrmeister:

oder

Gehilfe des Fahrmeisters:

  • Modul Fahrmeister

Zeugmeister:

oder

Gehilfe des Zeugmeisters:

  • Modul Zeugmeister

Abschnittssachbearbeiter (ASB)

 

Voraussetzungen:

Abschnittssachbearbeiter:

  • Abgeschlossene Ausbildung gem. DA 5.5.1

Bezirkssachbearbeiter (BSB)

 

Voraussetzungen:

Bezirkssachbearbeiter:

  • Abgeschlossene Ausbildung gem. DA 5.5.1

Feuerwehrtechniker (FT)

 

Voraussetzung:

Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens:

  • Abgeschlossenes Studium an einer höheren Technischen Lehranstalt, einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem technischen Fach, Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", "Dipl. Ing. FH" oder "Dipl. Ing."
  • Führungsstufe 2
  • Modul Gefahrenabwehr 1 oder
  • Feuerpolizeiliche Beschau oder
  • Brandschutztechnik oder
  • Betriebsfeuerwehrkommandant oder
  • Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des NÖ LFV

Feuerwehrarzt (FA)

 

Voraussetzung:

Arzt im Feuerwehrdienst

  • Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur selbstständigen Berufsausübung
  • Abschluss Truppmann

Feuerwehrjurist (FJUR)

 

Voraussetzungen:

Jurist im Feuerwehrdienst:

  • Abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorrat der Rechtswissenschaften
  • Abschluss Truppmann

Feuerwehrkurat (FKUR)

 

Voraussetzung:

Geistlicher im Feuerwehrdienst

  • Katholischer oder Evangelischer Geistlicher oder Diakon
  • Abschluss Truppmann

Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)

 

Voraussetzungen:

Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando:

  • Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi
  • Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
  • Abschluss Truppmann
  • Feuerwehrärztefortbildung
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)

 

Voraussetzungen:

Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:

oder

Leiter des medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

  • Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi
  • Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)

 

Voraussetzungen:

Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

  • Katholischer Geistlicher
  • Abschluss Truppmann
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

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